Bachelor of Arts
- die Regelstudienzeit für den Bachelor of Arts beträgt 3 Studienjahre (6 Semester) mit insgesamt 180 LP (§ 3 Prüfungsordnung für den Abschluss Bachelor of Arts - siehe Hanfried)
- alle Prüfungen, die am Ende des 8. Semesters nicht abgelegt wurden, gelten als erstmals nicht bestanden (§ 13 Prüfungsordnung für den Abschluss Bachelor of Arts - siehe Hanfried)
- erfolgt keine Prüfungsanmeldung im 9. Semester gelten die Module als endgültig nicht bestanden
- aktuell werden die Fristenregelungen zur Beendigung des Studiums überarbeitet
Master of Arts
- die Regelstudienzeit für den Master of Arts beträgt 2 Studienjahre (4 Semester) mit insgesamt 120 LP (§ 3 Prüfungsordnung für den Abschluss Master of Arts - siehe Hanfried)
- alle Prüfungen, die am Ende des 6. Semesters nicht abgelegt wurden, gelten als erstmals nicht bestanden (Änderung der Festlegungen der Prüfungsordnung für den Abschluss Master of Arts gemäß Beschlusses des Senats vom 10.02.2019)
- erfolgt keine Prüfungsanmeldung in den betreffenden Modulen im 7. Semester, so gelten diese als endgültig nicht bestanden
- aktuell werden die Fristenregelungen zur Beendigung des Studiums überarbeitet
Lehramt Gymnasium
- die Regelstudienzeit für das Lehramt Gymnasium beträgt 5 Studienjahre (10 Semester) mit insgesamt 300 LP (gem. § 3 Prüfungsordnung)
Lehramt Regelschule
- die Regelstudienzeit für das Lehramt Regelschule beträgt entweder 4,5 Studienjahre (9 Semester – Lehramt Regelschule Jenaer Modell) mit insgesamt 270 LP oder 5 Studienjahre (10 Semester – Lehramt Regelschule 300 ab Wintersemester 2024/2025) mit insgesamt 300 LP (gem. § 3 Prüfungsordnung)
- für die Abschlüsse Lehramt Gymnasium und Lehramt Regelschule wurden keine Endfristen in der Prüfungsordnung festgelegt, bis zu denen sämtliche Prüfungsleistungen erbracht werden müssen
Teilzeitstudierende
- 2 Teilzeitsemester = 1 Vollzeitsemester
- wenn Sie Probleme mit der Berechnung bezüglich der Anmeldung zur Abschlussarbeit haben, nehmen Sie bitte Kontakt über das Servicedesk Portal mit uns auf
Besonderheiten während der Corona Pandemie
- gemäß Beschluss des Allgemeinen Prüfungsausschusses sowie Beschlüsse der Fakultätsräte der Philosophischen Fakultät, der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften sowie der Theologischen Fakultät wurde die Fristenregelung für alle Studierenden ausgesetzt, die ihr Studium bis einschließlich Sommersemester 2022 im 1. Fachsemester begonnen haben.
Hinweis zum BAföG:
Bei BAföG-Auswirkungen ist ein eigenes Antragsverfahren beim Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerkes Thüringen vorgesehen und erforderlich. Für diesbezügliche BAföG-Anträge nutzen Sie bitte ausschließlich die Formulare des Studierendenwerks.