Bitte beachten Sie, dass sich aufgrund der Regelungen in der Corona-Rahmensatzung die Abschlussfristen verschieben. Bitte sprechen Sie uns direkt auf die für Sie geltenden Abschlussfristen an.
Aktuelle Information aus dem Vizepräsidium vom 07.02.2022
Bei BAföG-Auswirkungen ist ein eigenes Antragsverfahren beim Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerkes Thüringen vorgesehen und erforderlich. Für diesbezügliche BAföG-Anträge nutzen Sie bitte ausschließlich die Formulare des Studierendenwerks.