Was gibt es für Härteanträge?


a) unbegründeter Härtefall gemäß Senatsbeschluss


  • gemäß Senatsbeschluss der FSU Jena vom 17.07.2018
  • einmal pro Fach wird eine 2. Wiederholung einer nicht bestanden Prüfung gewährt
  • muss nicht begründet werden
  • muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eingereicht werden
  • Rückmeldung über Entscheidung erfolgt im Ticketsystem


b) regulärer Härtefall gemäß Prüfungsordnungen

  • gemäß Prüfungsordnung, die Entscheidung trifft der Allgemeine Prüfungsausschuss
  • es können mehrere weitere begründete Härteanträge gestellt werden
  • muss innerhalb drei Monaten nach Bekanntgabe eingereicht werden
  • muss umfangreich begründet werden, ggf. vollständige Nachweisführung/ Tatsachenbelege (z. B. ärztliche Gutachten, behördliche Bestätigungen etc.)
  • Rückmeldung erfolgt nach der APA Sitzung über einen schriftlichen Bescheid per Post


Welche Angaben müssen im Antrag enthalten sein?

Diese Angaben müssen im Antrag enthalten sein:

  • Persönliche Daten (Name, Vorname; Matrikelnummer; Anschrift; Telefonnummer)
  • Studiengang, genaue Modulbezeichnung(en), Name der Prüferin/des Prüfers
  • Begründung (individuelle Situationsbegründung)
  • ggf. Nachweise/ Tatsachenbelege (z. B. ärztliche Bescheinigung, behördliche Bestätigungen etc.)
  • Angabe der Rechtsgrundlage (z.B. Antrag gem. Senatsbeschluss)





Härtefallantrag gemäß Corona-Rahmensatzung $ 4 (2):

Sofern eine Prüfung im Sommersemester 2020 angetreten und mit „nicht bestanden“ bewertet wurde, wird in jedem Fach zusätzlich zu den bereits geltenden Regelungen ohne Angabe von Gründen eine weitere Wiederholungsprüfung (in der Regel ein 3. Versuch) gewährt. Diese Regelung gilt auch für die Wiederholungsprüfungen aus dem Wintersemester 2019/20, die in das Sommersemester 2020 fallen.

Für Prüfungen aus dem Wintersemester 2020/21 und dem Sommersemester 2021 gilt, dass ein Härtefallantrag auch genehmigt werden soll, wenn das Nichtbestehen auf pandemiebedingte Beeinträchtigungen des Prüflings bei der Vorbereitung auf die Prüfung zurückzuführen ist. Hierfür stellen Sie bitte einen Antrag und reichen diesen zusammen mit einer Begründung bei uns ein. Über Ihren Antrag entscheidet dann der Allgemeine Prüfungsausschuss.


Bitte beantragen Sie den weiteren Prüfungsversuch zeitnah im ASPA. Bitte nutzen Sie zur Beantragung die Anfrageart "weiterer Prüfungsversuch" in unserem Servicedesk Portal!

Beachten Sie bitte, dass mit der Beantragung nicht gleichzeitig die Anmeldung des weiteren Prüfungsversuchs verbunden ist.




Die Anmeldung des 3. Versuches erfolgt nicht über Friedolin! Sie müssen sich in der Prüfungsanmeldezeit beim ASPA melden und folgendes mitteilen:

der Name der Prüferin/des Prüfers, das Prüfungsdatums, die Prüfungs-Nr. und die LV-Nr.  

Es ist Ihnen freigestellt noch einmal an der Lehrveranstaltung teilzunehmen.