Was gibt es für Härteanträge?
a) unbegründeter Härtefall gemäß Senatsbeschluss
b) regulärer Härtefall gemäß Prüfungsordnungen
Diese Angaben müssen im Antrag enthalten sein:
Härtefallantrag gemäß Corona-Rahmensatzung $ 4 (2):
Sofern eine Prüfung im Sommersemester 2020 angetreten und mit „nicht bestanden“ bewertet wurde, wird in jedem Fach zusätzlich zu den bereits geltenden Regelungen ohne Angabe von Gründen eine weitere Wiederholungsprüfung (in der Regel ein 3. Versuch) gewährt. Diese Regelung gilt auch für die Wiederholungsprüfungen aus dem Wintersemester 2019/20, die in das Sommersemester 2020 fallen.
Für Prüfungen aus dem Wintersemester 2020/21 und dem Sommersemester 2021 gilt, dass ein Härtefallantrag auch genehmigt werden soll, wenn das Nichtbestehen auf pandemiebedingte Beeinträchtigungen des Prüflings bei der Vorbereitung auf die Prüfung zurückzuführen ist. Hierfür stellen Sie bitte einen Antrag und reichen diesen zusammen mit einer Begründung bei uns ein. Über Ihren Antrag entscheidet dann der Allgemeine Prüfungsausschuss.
Bitte beantragen Sie den weiteren Prüfungsversuch zeitnah im ASPA. Bitte nutzen Sie zur Beantragung die Anfrageart "weiterer Prüfungsversuch" in unserem Servicedesk Portal!
Beachten Sie bitte, dass mit der Beantragung nicht gleichzeitig die Anmeldung des weiteren Prüfungsversuchs verbunden ist.
Die Anmeldung des 3. Versuches erfolgt nicht über Friedolin! Sie müssen sich in der Prüfungsanmeldezeit beim ASPA melden und folgendes mitteilen:
der Name der Prüferin/des Prüfers, das Prüfungsdatums, die Prüfungs-Nr. und die LV-Nr.
Es ist Ihnen freigestellt noch einmal an der Lehrveranstaltung teilzunehmen.