Unterschied Prüfungsrücktritt und Prüfungsabmeldung:

Bei einer Prüfungsabmeldung, meldet man sich in der jeweiligen Frist von allen Versuchen der Modulprüfung für dieses Semester ab. Bei einem Prüfungsrücktritt meldet man sich nur von dem jeweiligen Termin aufgrund von z.B. Krankheit ab.


Wer kann einen Antrag auf Prüfungsrücktritt stellen?

  • bei z.B. eigener Krankheit, Pflege/Krankheit Kinder, Überschneidung Prüfungen, Pflege oder Tod naher Angehöriger, Trainingslager oder Wettkampf Spitzensportler am Prüfungstag
  • schriftliche Erklärung über den Prüfungsrücktritt über das Servicedesk Portal unter der Anfrageart "Prüfungsrücktritt" muss erfolgen 
  • die Meldung des Rücktritts muss bis spätestens am Tag der Prüfung erfolgen (vor der Prüfung)
  • die Nachweise müssen innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Meldung des Versäumnisses/Verhinderung vorliegen
  • Nachweis, z.B. ärztliches Attest, Nachweis Überschneidung Prüfungen; Sterbeurkunde des Angehörigen; Bestätigung des Verbandes über Wettkampf- oder Trainingslagerteilnahme muss eingereicht werden
  • die fristgerechte Erklärung des Prüfungsrücktritts erfolgt vorzugsweise über den Servicedesk oder telefonisch in der Hotline, möglich wäre auch die fristgemäße Einlieferung bei der Post (Nachweis erforderlich, z. B. Poststempel, Sendungsverfolgung)
  • im Friedolin wird RAT (Rücktritt mit Attest) oder RAN (anerkannter Rücktritt) vermerkt


Bei zeitlicher Überschneidung von Prüfungen:

  • beide Prüfungen müssen angemeldet sein
  • schriftliche Erklärung über den Prüfungsrücktritt muss über das Servicedesk Portal unter der Anfrageart "Prüfungsrücktritt" abgegeben werden
  • sowie Nachweis über die Überschneidung der Prüfungen (Auszug Friedolin, Bestätigung der Prüfer, Moodleauszüge, Nachweis über Wegezeit bei Präsenz- und Onlineklausur)
  • Anmeldung evtl. zum 2. Termin der Prüfung im Semester bzw. Überschneidung des 2. Termins eigene Prüfungsanmeldung im nächsten Semester/Turnus des Prüfungsangebotes


Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

  • Erklärung des Prüfungsrücktritts über das Servicedesk Portal unter der Anfrageart "Prüfungsrücktritt"
  • Begründung und Nachweise, warum man an der Prüfung nicht teilnehmen kann
  • die Nachweise müssen gem. Prüfungsordnung innerhalb von 3 Arbeitstagen ab Meldung beim ASPA eingehen
  • für das ärztliche Attest gibt es Formular der Uni Jena: Formular zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit


Wie erhalte ich eine Rückinformation zu meinem Antrag?

  • Rückmeldung erfolgt über die Anfrage im Servicedesk Portal mit dem Hinweis, wann der nächste Prüfungsversuch ist


Gilt die AU Bescheinigung/ Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch?

  • Bislang wurden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU-B), in der Regel i. V. m. der ärztlichen Bestätigung / Attestierung des behandelnden Arztes über das Vorliegen einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit als Nachweis gemäß den Regularien der Prüfungsordnung anerkannt.

    Im Zusammenhang mit der im Arbeitsleben bereits eingeführten elektronischen AU-B entfällt ab 1.1.2023 die Papierform dieses Attests (Vorlage für den Arbeitgeber). Arbeitgeber müssen ab Januar 2023 die AU-Daten elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Die Universität erfüllt Ihren Studierenden gegenüber nicht die Funktion des Arbeitgebers, so dass eine elektronische Abrufung dieser Daten nicht möglich ist.

    Eine Vorlage der AU-B als Nachweis krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit kann sodann nicht mehr erfolgen. Vor diesem Hintergrund wurde ein Formular zum Nachweis der „krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit“ und Feststellung der Prüfungsunfähigkeit erstellt.

    Diese oder ein ähnlicher ärztlicher Nachweis mit ausreichenden Angaben zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit durch das Prüfungsamt ist fristgerecht gemäß den Vorgaben der Prüfungsordnung im zuständigen Prüfungsamt einzureichen.

    Die im Formular abgefragten Angaben können per ärztlichem Attest auch formfrei bestätigt werden.

    Bitte beachten Sie, dass Online-Atteste bzw. AU-Bescheinigungen, die durch ein Telemedizin-Unternehmen (Anbieter, die ausschließlich Online-Atteste ausstellen) ausgegeben wurden, nicht akzeptiert werden.

    Das entsprechende Formular ist unter der Rubrik "Formulare für Studierende - Formulare für Prüfungen" zu finden.“