Wann kann ich ein Wahlpflichtmodul austauschen?

In Studiengängen mit dem Abschluss Bachelor of Arts und Master of Arts haben Sie gemäß § 16 (3) Prüfungsordnung und im Lehramt Jenaer Modell gemäß §15 (4 ) der Studien- und Prüfungsordnung die Möglichkeit, ein nicht bestandenes Wahlpflichtmodul pro Fach einmalig durch ein anderes erfolgreich absolviertes Wahlpflichtmodul oder noch zu absolvierendes Wahlpflichtmodul zu ersetzen.

Um diesen "Wahlpflichtjoker" zu nutzen, stellen Sie bitte einen Antrag auf Austausch des nicht bestandenen Wahlpflichtmoduls beim ASPA über das Ticketsystem.



Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?



Wie erhalte ich eine Rückinformation zu meinem Antrag?

Eine Rückmeldung zu Ihrem Anliegen erfolgt über das Servicedesk Portal. Bei einer Ablehnung des Antrages auf Austausch (z. B. wenn es kein Wahlpflichtmodul ist) erfolgt die Rückmeldung über einen schriftlichen, postalisch versendeten Bescheid.