Anmeldetermine im Wintersemester:
01. - 10.10. (Zulassungstermin 15.10.)
01. - 10.11. (Zulassungstermin 15.11.)
01. - 10.12. (Zulassungstermin 15.12.)
01. - 10.01. (Zulassungstermin 15.01.)
01. - 10.02. (Zulassungstermin 15.02.)
01. - 10.03. (Zulassungstermin 15.03.)
Anmeldetermine im Sommersemester:
01. - 10.04. (Zulassungstermin 15.04.)
01. - 10.05. (Zulassungstermin 15.05.)
01. - 10.06. (Zulassungstermin 15.06.)
01. - 10.07. (Zulassungstermin 15.07.)
01. - 10.08. (Zulassungstermin 15.08.)
01. - 10.09. (Zulassungstermin 15.09.)
Für die Bachelorarbeit gilt: gemäß Thüringer Hochschulgesetz (§ 55 Absatz 5) und dem Beschluss des Prüfungsausschusses vom 23.11.2020 ist entgegen der Festlegungen der Prüfungsordnung eine spätere Anmeldung zum Erstversuch der Bachelorarbeit bis spätestens 6 Wochen vor Ende des 9. Fachsemesters möglich. Erfolgt keine Anmeldung im 9. Fachsemester, gilt die Bachelorarbeit als erstmalig nicht bestanden. Für den Zweitversuch der Bachelorarbeit müssen Sie sich dann innerhalb von 6 Wochen im ASPA melden. Bitte erkundigen Sie sich hierzu rechtzeitig bei den Mitarbeiterinnen des ASPA's.
Für die Masterarbeit gilt: gemäß Thüringer Hochschulgesetz (§ 55 Absatz 5) und dem Beschluss des Prüfungsausschusses vom 23.11.2020 ist entgegen der Festlegungen der Prüfungsordnung eine spätere Anmeldung zum Erstversuch der Masterarbeit bis spätestens 6 Wochen vor Ende des 7. Fachsemesters möglich. Erfolgt keine Anmeldung im 7. Fachsemester, gilt die Masterarbeit als erstmalig nicht bestanden. Für den Zweitversuch der Masterarbeit müssen Sie sich dann innerhalb von 6 Wochen im ASPA melden. Bitte erkundigen Sie sich hierzu rechtzeitig bei den Mitarbeiterinnen des ASPA's.
Weitere Hinweise finden Sie in dem Informationsblatt zur Anmeldung der Bachelor- bzw. Masterarbeit.
Sofern Sie keine weiteren Modulprüfungen, inkl. Praktikumsbericht, in Ihrem Studiengang im Folgesemester absolvieren, ist nach der Anmeldung und Zulassung zur Abschlussarbeit eine Exmatrikulation möglich (den Antrag finden Sie auf der Homepage des SSZ). Allerdings haben Sie die Möglichkeit, bis zum Ende des Semesters immatrikuliert zu bleiben, in dem Sie das Abschlusszeugnis erhalten.
Weitere Informationen zu den Rückmeldeformalitäten erhalten Sie im Studierenden-Service-Zentrum.