Anmeldung der Abschlussarbeit

Voraussetzungen:

  • für die Anmeldung der Bachelorarbeit müssen mind. 140 ECTS vorliegen
  • für die Anmeldung der Masterarbeit müssen mind. 60 ECTS vorliegen
  • sowie die jeweiligen Voraussetzungen gemäß der Studienordnungen der Fächer (gilt auch für Ergänzungsfach)


Welche Unterlagen müssen zur Anmeldung der Abschlussarbeit vorgelegt werden?

  • Die Anmeldung soll über das Servicedesk Portal erfolgen, das entsprechende Anmeldeformular zur Bachelor- bzw. Masterarbeit (zu finden auf der Homepage des ASPA) muss mit allen notwendigen Unterschriften hochgeladen werden
  • Nachweis über erfüllte Sprachanforderungen gemäß § 3 der geltenden Studienordnung (Abiturzeugnisses / ggf. weitere Zertifikate).
  • Sollte die Abschlussarbeit als Gruppenarbeit verfasst werden, ist das auf dem Anmeldeformular zur Bachelor- bzw. Masterarbeit gesondert zu kennzeichnen. Bitte benennen Sie auf einer Anlage zur Anmeldung alle Verfasser der Gruppenarbeit. Außerdem müssen die jeweiligen Beiträge/Abschnitte der einzelnen Verfasser bereits klar definiert sein. Es sollte ebenfalls mitgeteilt werden, wer das dritte Exemplar der Abschlussarbeit 
  • Sollte die Abschlussarbeit in einer anderen als der deutschen Sprache verfasst werden, ist dies bei der Anmeldung der Abschlussarbeit mit zu beantragen und zu begründen - bitte geben Sie dies im Feld "Begründung" an (keine Begründung erforderlich für die Abschlussarbeiten B.A. und M.A. des Fachbereiches Anglistik/Amerikanistik und im M. A. IOCM) - in jedem Fall ist eine deutsche Zusammenfassung bei der Abgabe der Arbeit beizufügen
  • In manchen Bachelor-Fächern der Nachweis über spezielle FSQ (z. B. Referate, Exkursionsscheine, etc.)
  • bitte unbedingt Geburtsort, Geburtsland und persönliche Angaben genau hinterlegen bzw. prüfen → diese werden im Zeugnis ausgegeben

Anmeldetermine im Wintersemester:

01. - 10.10. (Zulassungstermin 15.10.)
01. - 10.11. (Zulassungstermin 15.11.)
01. - 10.12. (Zulassungstermin 15.12.)
01. - 10.01. (Zulassungstermin 15.01.)

01. - 10.02. (Zulassungstermin 15.02.)
01. - 10.03. (Zulassungstermin 15.03.)

Anmeldetermine im Sommersemester:

01. - 10.04. (Zulassungstermin 15.04.)
01. - 10.05. (Zulassungstermin 15.05.)
01. - 10.06. (Zulassungstermin 15.06.)
01. - 10.07. (Zulassungstermin 15.07.)
01. - 10.08. (Zulassungstermin 15.08.)
01. - 10.09. (Zulassungstermin 15.09.)


Bis wann muss die Abschlussarbeit spätestens angemeldet werden? (siehe Fristen für die Beendigung des Studiums)

Für die Bachelorarbeit gilt: gemäß Thüringer Hochschulgesetz (§ 55 Absatz 5) und dem Beschluss des Prüfungsausschusses vom 23.11.2020 ist entgegen der Festlegungen der Prüfungsordnung eine spätere Anmeldung zum Erstversuch der Bachelorarbeit bis spätestens 6 Wochen vor Ende des 9. Fachsemesters möglich. Erfolgt keine Anmeldung im 9. Fachsemester, gilt die Bachelorarbeit als erstmalig nicht bestanden. Für den Zweitversuch der Bachelorarbeit müssen Sie sich dann innerhalb von 6 Wochen im ASPA melden. Bitte erkundigen Sie sich hierzu rechtzeitig bei den Mitarbeiterinnen des ASPA's.

Für die Masterarbeit gilt: gemäß Thüringer Hochschulgesetz (§ 55 Absatz 5) und dem Beschluss des Prüfungsausschusses vom 23.11.2020 ist entgegen der Festlegungen der Prüfungsordnung eine spätere Anmeldung zum Erstversuch der Masterarbeit bis spätestens 6 Wochen vor Ende des 7. Fachsemesters möglich. Erfolgt keine Anmeldung im 7. Fachsemester, gilt die Masterarbeit als erstmalig nicht bestanden. Für den Zweitversuch der Masterarbeit müssen Sie sich dann innerhalb von 6 Wochen im ASPA melden. Bitte erkundigen Sie sich hierzu rechtzeitig bei den Mitarbeiterinnen des ASPA's. 


Weitere Hinweise finden Sie in dem Informationsblatt zur Anmeldung der Bachelor- bzw. Masterarbeit.


Sofern Sie keine weiteren Modulprüfungen, inkl. Praktikumsbericht, in Ihrem Studiengang im Folgesemester absolvieren, ist nach der Anmeldung und Zulassung zur Abschlussarbeit eine Exmatrikulation möglich (den Antrag finden Sie auf der Homepage des SSZ). Allerdings haben Sie die Möglichkeit, bis zum Ende des Semesters immatrikuliert zu bleiben, in dem Sie das Abschlusszeugnis erhalten.

Weitere Informationen zu den Rückmeldeformalitäten erhalten Sie im Studierenden-Service-Zentrum.