Ziehen Sie Ihren Antrag auf Immatrikulation zurück, indem Sie den Link „Immatrikulationsantrag zurückziehen“ nutzen. Abgegebene Immatrikulationsanträge werden dadurch von Ihnen zurückgezogen und im Immatrikulationsverfahren nicht mehr berücksichtigt.
Wenn der Antrag noch nicht postalisch losgeschickt wurde, reicht es den Antrag im System zurückzuziehen. Liegt er bereits in der Sachbearbeitung vor, muss ein Antrag auf Rücktritt von der Einschreibung gestellt werden. Das bloße Zurückziehen im Portal reicht dann nicht.
Falls Sie bereits Veranstaltungen für die beantragten Studiengänge belegt haben, werden diese Belegungen durch das Zurückziehen des Antrags gelöscht.
Ein zurückgezogener Antrag wird von der Hochschule erst wieder bearbeitet, wenn Sie ihn erneut abgeben. Die erneute Abgabe ist nur innerhalb der Immatrikulationsfrist möglich.