Einen Antrag auf Exmatrikulation stellen Sie wie folgt:




5. Der Bearbeitungs- und Genehmigungsstatus Ihres Antrags ist sichtbar.

6. Wenn eine „Nachreichfrist“ aktiv ist, können Sie den Antrag nachbearbeiten und erneut einreichen. Ein erneuter Antrag kann auch gestellt werden, falls der erste Antrag bereits abgeschlossen wurde.
7. Nach erfolgreicher Exmatrikulation steht die Exmatrikulationsbescheinigung im Bereich „Bescheide/Bescheinigungen“ zum Download und Druck bereit.