Voraussetzungen zur Antragstellung sind, dass Sie

Zur Antragsstellung

  1. Klicken Sie auf 

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2. Wählen Sie den Grund Ihrer Beurlaubung aus.

3. Antragsdaten hinterlegen/Nachweise hochladen


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4. Information über gestellten Antrag/Nachreichungen/Änderungen


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Nachträgliche Änderungen an gestellten Unterlagen sind nach Nachforderung durch die Sachbearbeitung möglich. 

Dokumente können nachgereicht werden, sofern eine Nachreichfrist gesetzt wurde. Die Fristen sind sichtbar; das System verhindert eine nachträgliche Überarbeitung nicht automatisch.


5. Beurlaubungsbescheinigung

Nach Genehmigung können Sie die Bescheinigung im Self-Service generieren. Es ist nur ein Originaldruck möglich; danach können nur Duplikate erstellt werden. Die Bescheinigung zeigt nicht das Druckdatum, sondern das ursprüngliche Ausgabedatum.


Der link Antrag auf Erstattung eines Guthabens bzw. Befreiung vom Semesterbeitrag ist separat zu stellen