Im Sinne der Studierenden und um Mehrarbeit in den Prüfungsämtern zu vermeiden und, bitten wir Sie, Prüfungsleistungen zeitnah zu verbuchen. Bei Prüfungen, die 2 Semester oder länger zurückliegen, ist eine Nichtzulassung oder Notenverbuchung - und damit auch die Korrektur einer erbrachten Leistung - durch den Prüfenden oder die Eingabevertretenden nicht mehr möglich. 

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Prüfungsamt mit der Bitte um die entsprechenden Leistungsverbuchungen oder -korrekturen.

Unter Notenansicht werden Ihnen alle aktuellen und zurückliegenden Prüfungen, denen Sie als Prüfer oder Eingabevertreter zugeordnet sind, angezeigt.