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Bitte beachten Sie, dass sich aufgrund der Regelungen in der Corona-Rahmensatzung die Abschlussfristen verschieben. Bitte sprechen Sie uns direkt auf die für Sie geltenden Abschlussfristen an.


Bachelor of Arts

  • die Regelstudienzeit für den Bachelor of Arts beträgt 3 Studienjahre (6 Semester) mit insgesamt 180 LP (§ 3 Prüfungsordnung für den Abschluss Bachelor of Arts - siehe Hanfried)
  • alle Prüfungen, die am Ende des 8. Semesters nicht abgelegt wurden, gelten als erstmals nicht bestanden (§ 13 Prüfungsordnung für den Abschluss Bachelor of Arts - siehe Hanfried)
  • erfolgt keine Prüfungsanmeldung im 9. Semester gelten die Module als endgültig nicht bestanden
  • die Bachelorarbeit muss bis spätestens 6 Wochen vor Ende des 9. Fachsemesters angemeldet sein, ansonsten gilt diese als erstmals nicht bestanden (§ 55 Absatz 5 ThürHG und dem Beschluss des Prüfungsausschusses vom 23.11.2021) 
  • Für den Zweitversuch der Bachelorarbeit müssen Sie sich dann innerhalb von 6 Wochen im ASPA melden

Master of Arts

  • die Regelstudienzeit für den Master of Arts beträgt 2 Studienjahre (4 Semester) mit insgesamt 120 LP (§ 3 Prüfungsordnung für den Abschluss Master of Arts - siehe Hanfried)
  • alle Prüfungen, die am Ende des 6. Semesters nicht abgelegt wurden, gelten als erstmals nicht bestanden ( gem. Beschlusses des Studienausschuss des Senats vom 31.01.2018) 
  • erfolgt keine Prüfungsanmeldung in den betreffenden Modulen im 7. Semester, so gelten diese als endgültig nicht bestanden
  • die Masterarbeit muss bis spätestens 6 Wochen vor Ende des 7. Fachsemesters angemeldet ein, ansonsten gilt diese als erstmals nicht bestanden (§ 55 Absatz 5 ThürHG und dem Beschluss des Prüfungsausschusses vom 23.11.2021)
  • Für den Zweitversuch der Masterarbeit müssen Sie sich dann innerhalb von 6 Wochen im ASPA melden

Lehramt Gymnasium

  • die Regelstudienzeit für das Lehramt Gymnasium beträgt 5 Studienjahre (10 Semester) mit insgesamt 300 LP (gem. § 3 Prüfungsordnung)

Lehramt Regelschule

  • die Regelstudienzeit für das Lehramt Regelschule beträgt 4,5 Studienjahre (9 Semester) mit insgesamt 270 LP (gem. § 3 Prüfungsordnung)


Teilzeitstudierende

  • 2 Teilzeitsemester = 1 Vollzeitsemester 
  • wenn Sie Probleme mit der Berechnung bezüglich der Anmeldung zur Abschlussarbeit haben, nehmen Sie bitte Kontakt über das Servicedesk Portal mit uns auf
  • die Verlängerung der Fristen gemäß Corona-Rahmensatzung und Beschlüsse des Landestages werden im Teilzeitstudium nicht verdoppelt. Diese Semester zählen als ein Vollzeitsemester. 


Besonderheiten während der Corona Pandemie

  • alle obengenannten Fristen verlängern sich um jeweils ein Semester für alle die Studierenden, welche in dem Wintersemester 2020/ 2021 oder im Sommersemester 2021 immatrikuliert, nicht beurlaubt oder exmatrikuliert waren (§ 5 Corona-Rahmensatzung)
  • es besteht die Möglichkeit, das Sommersemester 2020 auf Antrag des Studierenden nicht auf die Regelstudienzeit anrechnen zu lassen - Voraussetzung hierfür ist, dass konkrete studien- und prüfungsrechtliche Benachteiligungen nachweislich pandemiebedingt aufgeretem sind und diese trotz der Regelungen der Corona-Rahmensatzung in den §§ 4-7 nicht ausgeglichen werden konnten

Aktuelle Information aus dem Vizepräsidium vom 07.02.2022

  • Das Land Thüringen hat angekündigt, dass für das Wintersemester 2021/22 erneut die individuelle Regelstudienzeit verlängert sowie die Langzeitstudiengebühren ausgesetzt werden. Auch wenn es die entsprechende Landesverordnung dafür noch nicht gibt, gehen wir davon aus, dass die Regelungen aus dem WS 20/21 und dem SoSe 21 unverändert für das aktuelle Wintersemester angewendet werden können. Hinsichtlich des Prüfungsrechts bedeutet das, dass die Fristen für Ablegung von Modulprüfungen und Abschlussarbeiten für im WS 21/22 immatrikulierte und nicht beurlaubte Studierende um ein Semester verlängert werden. Die zeitnah rückwirkend in Kraft tretende Thüringer Hochschulcoronaverordnung (ThürCorHVO) gilt sodann unmittelbar, so dass die Universität Jena keine gesonderten Regelungen treffen wird.

Hinweis zum BAföG: 

Bei BAföG-Auswirkungen ist ein eigenes Antragsverfahren beim Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerkes Thüringen vorgesehen und erforderlich. Für diesbezügliche BAföG-Anträge nutzen Sie bitte ausschließlich die Formulare des Studierendenwerks.