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- bei z.B. eigener Krankheit, Pflege/Krankheit Kinder, Überschneidung Prüfungen, Pflege oder Tod naher Angehöriger, Trainingslager oder Wettkampf Spitzensportler am Prüfungstag
- schriflticher schriftlicher und unterschriebener Antrag auf Rücktritt - hierzu gibt es ein Formular vom ASPA, zu finden auf der Homepage des ASPA
- Nachweis, z.B. ärztliches Attest/Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Nachweis Überschneidung Prüfungen; Sterbeurkunde des Angehörigen; Bestätigung des Verbandes über Wettkampf- oder Trainingslagerteilnahme muss eingereicht werden
- der Antrag muss spätestens 3 Arbeitstage nach Bekanntwerden des Versäumnisses/Verhinderung vorliegen
- die fristgerechte Antragstellung erfolgt vorzugsweise über den Servicedesk, möglich wäre auch die fristgemäße Einlieferung bei der Post (Nachweis erforderlich, z. B. Poststempel, Sendungsverfolgung)
- im Friedolin wird RAT (Rücktritt mit Attest) oder RAN (anerkannter Rücktritt) vermerkt
- von amtswegen Amtswegen wird ein Rücktritt von allen Klausuren verbucht, die in dem Zeitraum der Krankschreibung liegen
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- die Prüfungen müssen angemeldet sein
- ein Antrag auf Prüfungsrücktritt mit Unterschrift muss eingereicht werden (allgemeines Antragsformular)
- sowie Nachweis über die Überschneidung der Prüfungen (Auszug Friedolin, Bestätigung der Prüfer, Moodleauszüge, Nachweis über Wegezeit bei Präsenz- und Onlineklausur)
- Anmeldung evtl. zum 2. Termin der Prüfung im Semester bzw. Überschneidung des 2. Termins eigene Prüfungsanmeldung im nächsten Semester/Turnus des Prüfungsangebotes
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