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  • bei z.B. eigener Krankheit, Pflege/Krankheit Kinder, Überschneidung Prüfungen, Pflege oder Tod naher Angehöriger, Trainingslager oder Wettkampf Spitzensportler am Prüfungstag
  • schriflticher schriftlicher und unterschriebener Antrag auf Rücktritt - hierzu gibt es ein Formular vom ASPA, zu finden auf der Homepage des ASPA
  • Nachweis, z.B. ärztliches Attest/Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Nachweis Überschneidung Prüfungen; Sterbeurkunde des Angehörigen; Bestätigung des Verbandes über Wettkampf- oder Trainingslagerteilnahme muss eingereicht werden
  • der Antrag muss spätestens 3 Arbeitstage nach Bekanntwerden des Versäumnisses/Verhinderung vorliegen
  • die fristgerechte Antragstellung erfolgt vorzugsweise über den Servicedesk, möglich wäre auch die fristgemäße Einlieferung bei der Post (Nachweis erforderlich, z. B. Poststempel, Sendungsverfolgung)
  • im Friedolin wird RAT (Rücktritt mit Attest) oder RAN (anerkannter Rücktritt) vermerkt
  • von amtswegen Amtswegen wird ein Rücktritt von allen Klausuren verbucht, die in dem Zeitraum der Krankschreibung liegen

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  • die Prüfungen müssen angemeldet sein
  • ein Antrag auf Prüfungsrücktritt mit Unterschrift muss eingereicht werden (allgemeines Antragsformular)
  • sowie Nachweis über die Überschneidung der Prüfungen (Auszug Friedolin, Bestätigung der Prüfer, Moodleauszüge, Nachweis über Wegezeit bei Präsenz- und Onlineklausur)
  • Anmeldung evtl. zum 2. Termin der Prüfung im Semester bzw. Überschneidung des 2. Termins eigene Prüfungsanmeldung im nächsten Semester/Turnus des Prüfungsangebotes

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