Prüfschritt | Warum wird das geprüft? |
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5.2 Aktivierung von Barrierefreiheitsfunktionen | Barrierefreiheitsfunktionen, die von der zu testenden Webseite (also nicht vom Betriebssystem oder dem Browser) bereitgestellt werden, sollen von ihrer potentiellen Nutzerschaft selbstständig aktivierbar sein. Wenn die Webseite beispielsweise eine Funktion zur Verfügung stellt, mit derer die Kontrastverhältnisse innerhalb der Seite verbessert werden, müssen sämtliche Bedienelemente, die zur Aktivierung der Funktion bedient werden müssen, auch in der Standardansicht ein ausreichendes Kontrastverhältnis aufweisen. Damit wird sichergestellt, dass auch Nutzer, die mit kontrastarmen Inhalten und Bedienelementen Schwierigkeiten haben (also zur Zielgruppe der Barrierefreiheitsfunktion gehören), die Funktion zur Kontrasterhöhung selbstständig aktivieren können. |
5.3 Biometrie | Die biometrische Identifizierung (bzw. Authentifizierung) kann gerade für Menschen mit Behinderung sinnvoll sein und den Zugang zu geschützten Systemen erleichtern. Die Berührung eines Sensors mit dem Finger ist schneller und einfacher als die Eingabe einer Pin oder eines Passworts. Es muss aber für Menschen, welche z.B. aufgrund von Behinderungen die angebotene Methode der biometrischen Identifizierung nicht nutzen können, eine nutzbare Alternative geben. |
5.4 Erhaltung von Barrierefreiheitsinformationen bei Konvertierung | Wenn die Webseite Konvertierungsfunktionen anbietet, sollen Barrierefreiheitsinformationen im Ausgangsformat nicht unnötigerweise im Zielformat verloren gehen. Unnötig ist der Verlust von Barrierefreiheitsinformationen dann, wenn das Zielformat prinzipiell die Aufnahme der Barrierefreiheitsinformation unterstützt, durch die Konvertierungsfunktion jedoch nicht genutzt wird. Beispielsweise unterstützen HTML- und PDF-Dateien die Auszeichnung von Überschriften, eine Konvertierungsfunktion könnte daher problemlos die Überschriftenauszeichnung aus dem HTML-Quelltext für PDF adaptieren. Hinzunehmen ist der Verlust von Barrierefreiheitsinformationen nur dann, wenn das Zielformat keine Unterstützung für die im Ausgangsformat genutzte Informationsart anbietet. |
7.1.1 Wiedergabe von Untertiteln | Filme sind in der Regel ohne den Ton nicht zu verstehen. Daher muss für Menschen mit Höreinschränkung der Inhalt der Tonspur durch Untertitel bereitgestellt werden. Untertitel können auf unterschiedliche Arten eingebunden werden: Manche Player unterstützen nur die dauerhaft sichtbaren „open captions“, die meisten jedoch sogenannte textbasierte „closed captions“, die über ein Bedienelement am Player flexibel zuschaltbar sind. Damit closed captions (dynamisch zuschaltbare Untertitel) von den Nutzenden wahrgenommen werden können, ist es erforderlich, dass der Videoplayer die Möglichkeit bietet, diese ein- und auszublenden. Bei open captions handelt es sich hingegen um immer sichtbare Untertitel, d.h. der Videoplayer wird hier nicht geprüft. |
9.1.1.1a Alternativtexte für Bedienelemente | Für blinde Benutzer oder für Benutzer, die für schnellere Zugriffszeiten das Laden von Grafiken abschalten, sind Grafiken nicht zugänglich. Die Textalternative tritt dann an die Stelle der Grafik, sie soll die Grafik ersetzen. Icon Fonts sind Schriftarten, die Symbole statt Buchstaben beinhalten. Sie werden per CSS eingebunden und werden entweder von assistiven Technologien nicht ausgegeben oder es wird ein Unicode-Äquivalent wiedergegeben, was die Bedeutung im Kontext nicht vermittelt. |
9.1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte | Für blinde Benutzer oder für Benutzer von einfachen Textbrowsern sind Grafiken und Bilder nicht zugänglich. Die Textalternative tritt dann an die Stelle der Grafik, sie soll die Grafik ersetzen. Wenn Objekte (etwa Video-Dateien, Audio-Dateien oder Applets) nicht angezeigt werden können, sollen kurze beschreibende Alternativtexte dem Nutzer eine Identifikation der Inhalte ermöglichen. Icon Fonts sind Schriftarten, die Symbole statt Buchstaben beinhalten. Sie werden per CSS eingebunden und werden entweder von assistiven Technologien nicht ausgegeben oder es wird ein Unicode-Äquivalent wiedergegeben, was die Bedeutung im Kontext nicht vermittelt. |
9.1.2.1 Alternativen für Audiodateien und stumme Videos | Audiodateien sind für hörbehinderte Nutzer nicht oder nur eingeschränkt zugänglich, deshalb brauchen sie eine Transkription. Stumme Videodateien (etwa eine Film- oder Animationsequenz, die zeigt, wie ein Gerät zusammengesetzt wird) sind für blinde und sehbehinderte Nutzer nicht verfügbar. Sie brauchen deshalb eine vollwertige Medienalternative (Text oder Audiodatei). |
9.1.2.2 Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln | Filme sind in der Regel ohne den Ton nicht zu verstehen. Daher muss für Menschen mit Hörbehinderung der Inhalt der Tonspur durch Untertitel bereitgestellt werden. Untertitel können auch für andere Nutzer hilfreich sein, zum Beispiel für Personen, die mit der Sprache des Films nicht vertraut sind. |
9.1.2.3 Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos | Die Handlung von Videos kann oft auch ohne Bild recht gut verfolgt werden. Den Sprecher einer Nachrichtensendung muss man zum Beispiel nicht sehen, um zu verstehen, worum es geht. Spielfilme und Reportagen enthalten dagegen oft Passagen, in denen wenig gesprochen wird und Inhalte über das Bild vermittelt werden. Blinden oder seheingeschränkten Menschen kann der Zugang zu solchen Videos über eine der beiden Umsetzungen ermöglicht werden: Es wird das Verfahren der Audiodeskription eingesetzt: In den vorhandener Dialogpausen werden Passagen beschrieben, die Inhalte nur über Bilder vermitteln und die nicht in der Haupttonspur enthalten sind. Alternativ wird eine Volltext-Alternative angeboten: Alle Informationen werden in Textform bereitgestellt. Im Gegensatz zur Audiodeskription beschränkt sich die Beschreibung des Videoteils nicht nur auf die Pausen im vorhandenen Dialog. Es werden vollständige Beschreibungen aller visuellen Informationen bereitgestellt, einschließlich des visuellen Kontexts, der Handlungen und Ausdrücke der Schauspieler. Darüber hinaus werden nichtsprachliche Geräusche (Lachen, Stimmen aus dem Off usw.) beschrieben, und es werden Transkripte aller Dialoge mitgeliefert.
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9.1.2.4 Videos (live) mit Untertiteln | Filme sind in der Regel ohne den Ton nicht zu verstehen. Dies gilt auch für Live-Übertragungen. Daher muss für Menschen mit Hörbehinderung der Inhalt der Tonspur durch Untertitel bereitgestellt werden. Untertitel können auch für andere Nutzer hilfreich sein, zum Beispiel für Personen, die mit der Sprache des Films nicht vertraut sind. |
9.1.2.5 Audiodeskription für Videos | Die Handlung von Videos kann oft auch ohne Bild recht gut verfolgt werden. Den Sprecher einer Nachrichtensendung muss man zum Beispiel nicht sehen, um zu verstehen, worum es geht. Dagegen enthalten Spielfilme und Reportagen oft Passagen, in denen wenig gesprochen wird und Inhalte über das Bild vermittelt werden. Damit ein blinder Zuschauer den Film verfolgen kann, müssen ihm solche Passagen beschrieben werden. Hierfür wird das Verfahren der Audiodeskription eingesetzt. |
9.3.1.2 Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet | Screenreader verwenden Wortlisten, in denen die Aussprache der Wörter festgelegt ist. Sie müssen wissen, zu welcher Sprache ein Text gehört, damit sie die richtige Wortliste verwenden und den Text korrekt aussprechen können. |
9.4.1.1 Korrekte Syntax | Eine saubere HTML-Syntax vereinfacht Browsern oder Screenreadern den Umgang mit der Seite. |
12.1.2 Barrierefreie Dokumentation | Die Dokumentation ist ein wichtiger Teil eines Webangebots. So informiert zum Beispiel die "Erklärung zur Barrierefreiheit" Menschen mit Behinderungen über den Stand der Barrierefreiheit des Angebots und nennt (noch) nicht barrierefreie Inhalte sowie gegebenenfalls Wege, benötigte Informationen in anderer Form zu erhalten. Es ist deshalb wichtig, dass diese Erklärung barrierefrei ist. Sie wird deshalb, wenn vorhanden, immer geprüft. Dies gilt auch für weitere Seiten zur Dokumentation des Webangebots, wenn vorhanden. |
12.2.4 Vom Support bereitgestellte Dokumentation | Die technische Dokumentation ist ein wichtiger Bestandteil vieler Angebote, besonders bei komplexeren Web-Anwendungen. Damit auch Menschen mit Behinderungen sie gut nutzen können, sollte sie alle Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen. |