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Voraussetzung für die Erteilung eines Gast-Accounts ist die Einreichung eines Gastnutzereilantrag (für max. 4 Wochen) inkl. einer Bestätigung durch den Leiter oder die Leiterin einer Einrichtung der Universität. Die zuständige Leitung muss schriftlich darlegen, dass durch den Gast Aufgaben für oder mit der befürwortenden Einrichtung wahrgenommen werden, die eine Nutzung der IT-Dienste notwendig machen. Dieser Antrag ist im IT-Servicezentrum einzureichen.
Als Gast- oder Zweithörer benötigen Sie statt eines Antrages eine Kopie Ihres Hörerausweises. Als Besitzer einer Universitätsangehörigen-thoska deren Kopie.
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