Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
allgemeine Hinweise:
Gemäß Beschluss des Allgemeinen Prüfungsausschusses vom 28.08.2018 beträgt die maximale Schreibzeitverlängerung von Bachelor- bzw. Masterarbeiten von 4 Wochen. Bei weiteren Anträgen wird ein Prüfungsrücktritt beschieden.
Gemäß Beschluss des Allgemeinen Prüfungsausschusses vom 07.06.2019 wird dem Studierenden bei vorliegendem Teilzeitstatus eine anteilige Schreibzeitverlängerung bewilligt. Anzurechnen seien laut Prüfungsausschuss nunmehr Zeiten für Zusatzbelastungen ab dem bewilligten Status Teilzeitstudium, so dass Schreibzeitverlängerungen für Abschlussarbeiten anteilig mit 50% von der Gesamtlaufzeit der Arbeit anrechenbar werden - bisher konnte der Status Teilzeitstudium lediglich für die Fachsemester/Endfristen berücksichtigt werden auf Grundlage der bestehenden Ordnungen.
Wie erhalte ich eine Rückinformation zu meinem Antrag?